AGB
Allgemeine Vermietbedingungen
1. Voraussetzungen
Der/ die Mieter/in muss mindestens 25 Jahre alt sein, im Besitz eines gültigen Personalausweises und einer gültigen Fahrerlaubnis sein und diese dem Vermieter bei Mietantritt vorlegen. Mieter ab 16 Jahre auf Anfrage.
2. Mietpreise
Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der Preisliste des Vermieters. Benötigter Treibstoff und Schmiermittel während der Mietfahrt gehen zu Lasten des Mieters.
Bei Mietbeginn wird das Fahrzeug vollgetankt übergeben und ist bei Rückgabe vollgetankt zurückzugeben oder eine Pauschale von 15€ muss bezahlt werden.
3. Zahlungsweise
Nach der Erteilung einer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Terminbestätigung durch den Vermieter ist der Mieter verpflichtet, die mitgeteilte Anzahlung zu leisten und den vereinbarten Restbetrag bei Mietantritt in Bar oder via PayPal-Freunde zu zahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Vereinbarung gebunden.
4. Reservierung und Rücktritt
Der Mieter kann die Vespa persönlich, schriftlich, via Email oder telefonisch buchen. Der Mietvertrag kommt mit einer elektronischen Terminvereinbarung (Email) durch den Vermieter zustande. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter ist folgender Anteil des voraussichtlichen Gesamtpreises (%) lt. Reservierungsdaten zu zahlen:
-
Rücktritt bis 8 Tage vor dem ersten Miettag/ der gebuchten Tour = 50 %
-
Rücktritt bei weniger als 8 Tagen vor dem ersten Miettag/ der gebuchten Tour = 70 %
Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung der Anzahlung. Die Differenzkosten werden in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zu zahlen.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen bzw. wird nicht zurückerstattet.
5. Kaution
Bei Übergabe muss eine Kaution über 200€ in Bar oder via PayPal Freunde hinterlegt werden. Die Kaution wird im Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt, sauber und voll betankt zurückgegeben, wird die Kaution komplett zurückerstattet. Ausgenommen sind geführte Vespa-Touren, hier ist keine Kaution zu hinterlegen und die Vespa muss nicht vollgetankt zurückgegeben werden.
6. Fahrzeugübergabe und Rückgabe
Abholung und Rückgabevereinbarungen sind verbindlich. Verzögert sich die Rückgabe um mehr als 15 Minuten ist der Vermieter telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Bei Rückgabeverzögerung von mehr als 15 Minuten wird dem Mieter 25% der Miete in Rechnung gestellt, bei mehr als 2 Stunden wird ein Tag in Rechnung gestellt, beziehungsweise die eventuell entfallenen Mieteinnahmen.
7. Führungsberechtigte
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen Fahrers bzw. Beifahrers.
Sollte der Mieter mehrere Fahrzeuge im Rahmen einer Rollertour oder eines individuellen Angebotes gemietet haben, ist von ihm sicher zu stellen, dass alle Teilnehmer im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind und die Fahrer vor oder während der Veranstaltung Alkohol, Rauschmittel oder Medikamente, die zu einer Fahruntauglichkeit führen, nicht zu sich nehmen.
8. Haftung
Alle Fahrer und Beifahrer haben vor Fahrtantritt einen Haftungsausschluss zu unterzeichnen.
9. Verbotene Nutzung / verbotene Wege
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden
· zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
· zur Beförderung von explosiven / giftigen / radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen
· zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem
Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
Verbotene Wege sind:
× nicht öffentliche Straßen und Wege /Fahrten ins Gelände sind untersagt
· Natur- und Wasserschutzgebiete
· Wald- und Forstwege
· zur Weitervermietung und Verleihung
10. Auslandsfahrten
Fahrten außerhalb des Bundesgebietes sind nicht erlaubt.
11. Obhutspflicht
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Funktion der Beleuchtung (Rückleuchten, Scheinwerfer), Bremsen und Luftdruck der Reifen ist mehrmals täglich, auf jeden Fall auch vor Fahrtantritt, zu prüfen.
Die Vespa muss nachts in einem geschlossenen Raum unter Verschluss untergestellt werden. Tagsüber ist die Vespa verschlossen so abzustellen, dass kein Schaden entstehen kann.
12. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, bedürfen der Einwilligung des Vermieters. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage des entsprechenden Beleges, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 14). Schäden an der Bereifung gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für die Weiterbeförderung des Mieters sowie die Rückbeförderung des Fahrzeuges nach einem technischen Defekt oder Unfall.
13. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden 500 Euro übersteigt, sofern die erforderlichen Feststellungen anders nicht zuverlässig getroffen werden können.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter Brand-, Entwendungs- und Wildschäden unverzüglich zu melden, bei einem Schadensbetrag über 50 Euro muss auch die zuständige Polizeibehörde unverzüglich informiert werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht sowie eine Skizze des Schadensherganges vorzulegen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten. Der Vermieter haftet nicht für die Rückbeförderung des Fahrzeuges und des Mieters.
14. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden an dem Fahrzeug, die von ihm verursacht werden unabhängig von einem etwaigen Verschulden in vollem Umfang. Er haftet ferner unabhängig von etwaigem Verschulden in vollem Umfang für Schäden an Rechtsgütern Dritter, die von ihm verursacht werden.
Der Mieter haftet ferner in vollem Umfang für Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 7) oder zu verbotenen Zwecken (Ziffer 9), durch das Ladegut oder durch
unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug entstanden sind.
Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
15.Pflichten des Mieters
Der Abstand ist der Situation, insbesondere unter Berücksichtigung von Wetter, Untergrund und des persönlichen Fahrvermögens, anzupassen; jedenfalls ist aber immer die Hälfte der Geschwindigkeit in Meter als Abstand einzuhalten.
Der Mieter ist für angemessene Schutzkleidung in vollem Umfang selbst verantwortlich.
Die Geschwindigkeit und Fahrweise ist an Wetter, Untergrund und das persönliche Fahrvermögen anzupassen.
Jedwede Mängel am Fahrzeug oder Umstände, welche die Fahrtauglichkeit oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen, müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
16. Umfang der Leistungspflicht bei begleiteten Touren
Es wird keine Geschwindigkeit vorgegeben, sondern der Mieter ist verpflichtet abhängig von Wetter, Untergrund und persönlichem Fahrvermögen seine Geschwindigkeit selbst zu bestimmen.
Die geführten Wege verstehen sich als Vorschlag, nicht als fest vorgegebene Tour. Der Mieter ist verpflichtet, bei Zweifeln an der Beschaffenheit, insbesondere im Hinblick auf Untergrund und Wetter, dem Vorschlag zu widersprechen und den jeweiligen Weg nicht zu befahren.
17. STVO
Die Teilnehmer sind für die Einhaltung Straßenverkehrs rechtlicher und sonstiger Vorschriften selbst verantwortlich und verpflichten sich, etwaige Bußgelder o.ä. selbst zu bezahlen.
18. Ausschluss
Der Vermieter behält sich und seinen Weisungsberechtigten vor, Mieter- bzw. Tour- Teilnehmer von der Mietfahrt bzw. Tour auszuschließen, wen sie eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die
Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer darstellen. Des Weiteren behält sich der Vermieter einen Ausschluss der Mieter vor, die gegen die von ihm oder seinen Weisungsberechtigten erteilten
Anweisungen, sonstige Ordnungs-, Natur-, Umwelt- oder Forstschutzvorschriften verstoßen, die die Natur gefährden, fremdes Eigentum beschädigen, fahruntauglich sind oder die gemieteten
Fahrzeuge unsachgemäß behandeln. Vorhergehender Ermahnungen bedarf es nicht.
Der Vermieter haftet in diesen Fällen nicht für die Weiterbeförderung des Mieters, der Mieter haftet ggf. für die Kosten der Rückbeförderung des Fahrzeuges.
Ein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises bzw. der Kosten der geführten Vespatour besteht nicht.
Der Konsum von Alkohol oder Rauschmitteln vor oder während der Mietfahrt führt zu sofortigem Ausschluss.
19. Übersichtsklausel und salvatorische Klausel
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine rechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss.